Voraussetzungen für Ihren Besuch sämtlicher Heimspiele in den Mörburghallen

Wir freuen uns über Ihren Besuch bei den Heimspielen des TuS Schutterwald! Damit Sie bestens für Ihren Aufenthalt vorbereitet sind, haben wir die aktuellen Voraussetzungen und Informationen für Sie zusammengefasst:

Die wichtigste Information vorweg: Ab dieser Saison benötigen Sie für Ihren Besuch aller Heimspiele in den Mörburghallen einen gültigen Berechtigungs-Nachweis (3G – geimpft, genesen oder getestet). Die Voraussetzungen orientieren sich an der offiziellen Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg und können je nach aktuell gültiger Corona-Verordnung variieren. Als Grundlage der nachfolgenden Voraussetzungen dient die offizielle Corona-Verordnung vom 19.03.2022. Es gilt die 3G Regelung.

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  1. Berechtigungs-Nachweis
  2. Lichtbildausweis
  3. Medizinische oder FFP2-Maske
  4. Dauerkarte (optional)

Wir bitten Sie ausdrücklich, die Vollständigkeit der oben genannten Dokumente vor Ihrer Anreise sicherzustellen. Sollten diese nicht vollständig sein, wird der Besuch (trotz gültiger Dauerkarte, o. ä.) nicht möglich sein. Die Kontrolle erfolgt vor Ort am Eingang der Mörburghallen. Ein Abgleich mit einem Lichtbildausweis ist zwingend erforderlich.

1. Berechtigungs-Nachweis
✓ geimpft
✓ genesen
✓ getestet

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder, Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.

Getestet – Bitte bringen Sie ein offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis mit, welches zum Zeitpunkt der Kontrolle (z. B. Betreten der Mörburghalle) maximal 24 Stunden (Antigen-Test) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) alt ist. Die 48 Stunden Gültigkeit des PCR-Tests beginnt mit dem Zeitpunkt der Durchführung des Tests.

Bitte beachten Sie:

  • Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert.
  • Mitgebrachte Selbsttests werden nicht akzeptiert.
  • Wenn eine sogenannte Firmen-/Behördenbestätigung für Schnelltests keine Uhrzeit aufweist, ist diese Bestätigung nur für den Tag der Ausstellung gültig, nicht für den Folgetag. Die Firmen-/Behördenbestätigung muss in jedem Fall immer unterschrieben sein.

Geimpft – Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis als digitalen Nachweis per App mit. Für die Überprüfung des Impfnachweises scannen wir den QR-Code.

Der Impfnachweis muss von offizieller Stelle anerkannt sein und folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Impfstoff, Impfdatum.
Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein. Haben Sie Ihre vollständige Impfung am 01.06.2021 erhalten, gelten Sie ab dem 16.06.2021 als „geimpft“ und können ab diesem Tag die Spiele in der Mörburghalle besuchen.
Welche Impfstoffe in Deutschland anerkannt sind, können Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts nachlesen: Zur Website

Geimpfte Personen können die Mörburghallen unter einer der beiden folgenden Voraussetzungen besuchen:

  • vor weniger als 14 Tagen: Die vollständige Grundimmunisierung ist noch nicht abgeschlossen. Ein Besuch ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
  • mit vollständiger Grundimmunisierung: Ein Besuch ist möglich.
  • mit Auffrischungs-Impfung („Booster“): Ein Besuch ist möglich. Die Gültigkeit der Auffrischungs-Impfung „Booster“ ist zeitlich nicht begrenzt.

Genesen – Je nachdem, wie lange das positive PCR-Labortestergebnis zurückliegt, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Ihren Besuch:

  • Weniger als 28 Tage: ein Besuch ist nur mit einem negativen Test-Ergebnis möglich.
  • 28 Tage bis 90 Tage: Bitte bringen Sie Ihr positives PCR-Labortestergebnis oder ihren digitalen Genesenennachweis mit. Ein tagesaktuelles negatives Testergebnis ist nicht erforderlich.
  • über 90 Tage: Sie gelten laut den aktuellen Verordnungen nicht mehr als „genesen“ und benötigen einen zusätzlichen Impf- oder negativen Test-Nachweis für den Besuch der Mörburghallen.

Erfüllen Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie ein tagesaktuelles, farbiges Armband.

2. Lichtbildausweis
Alle Gäste über 16 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Der Berechtigungs-Nachweis wird vor Ort mit dem Lichtbildausweis abgeglichen. Neben dem offiziellen Ausweis werden auch Personalausweis, Reisepass, Krankenversicherung-Karte, Führerschein, o. ä. akzeptiert. Kinder unter 16 Jahren müssen einen offiziellen Altersnachweis vorweisen können (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis, etc.).

3. Medizinische oder FFP2-Maske
Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Baden-Württemberg für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Maske in allen Innenräumen verpflichtend.

Für Personen ab 18 Jahren gelten unterschiedliche Vorgaben zum Tragen einer Maske:

FFP2-Maske

  • in allen Innenräumen

Medizinische Maske

  • Im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann

Ergänzende Hinweise zur Maskenpflicht:

  • Bitte beachten Sie, dass beispielsweise das Tragen eines gewickelten Schals, Tüchern, einer Stoffmaske nicht zulässig ist.
  • Anstatt einer FFP2-Maske können auch folgende Masken genutzt werden: FFP3-Maske, KN95-Maske, N95-Maske, KF94-Maske, KF95-Maske

Für ein gesundes Miteinander!

Es gelten die AHA-Regeln

Gesundheit:

Wir bitten Sie, den Besuch der Heimspiele in den Mörburghallen nur bei gutem Gesundheitszustand anzutreten. Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person hatten oder Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen die Mörburghallen nicht betreten.

Abstand:

Bitte beachten Sie die vorgegebene Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht zu Ihrer Gruppe gehören. In den öffentlich zugänglichen Bereichen finden Sie zur Orientierung Abstandsmarkierungen auf dem Boden.
Wir bitten Sie, bereits beim Parken auf die vorgegebene Abstandsregelung zu achten.

Medizinische Maske:

Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Baden-Württemberg für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und während dem gesamten Aufenthalt in den Mörburghallen. Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines gewickelten Schals, Tüchern oder einer Stoffmaske nicht zulässig ist.

Als medizinische Masken werden ausschließlich OP-Masken oder FFP2 & 3-Masken akzeptiert.

Niesen & Husten:

Wir bitten Sie, die gängige Nies- und Hustenetikette bei Ihrem Besuch in den Mörburghallen einzuhalten.

Unwohlsein:

Sollten Sie sich während Ihres Besuchs unwohl fühlen, meiden Sie sämtliche Kontakte zu anderen Besuchern. Tragen Sie dabei bitte in den vorgeschriebenen Bereichen immer eine medizinische Maske und halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen.

Hygienekonzept

Vielen Dank
die Vorstandaschaft des TuS Schutterwald – die roten Teufel der Ortenau

 

 

Stand: 30. März 2022
Bitte berücksichtigen Sie unsere Hallenordnung, Datenschutz und Datenerhebung